1. Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der consentive gmbh, nachstehend kurz consentive genannt, gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen, die consentive gegenüber einem Vertragspartner erbringt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können bei consentive angefordert und im Internet unterwww.consentive.at abgerufen werden. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die für die gegenständlichen Leistungen maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen werden dem Vertragspartner von consentive am Postweg, per Fax, per E-Mail oder über die Internet-Adresse www.consentive.at mitgeteilt und treten mit Veröffentlichung in Kraft. Von consentive kundgemachte Änderungen der den Verträgen zugrunde liegenden Vertragsinhalte (Geschäftsbedingungen und Entgelte) berechtigen den Vertragspartner von consentive, innerhalb von vier Wochen ab Kundmachung der Änderung, den Vertrag zu kündigen. Wird durch eine Änderung der Vertragspartner ausschließlich begünstigt, so können die betreffenden Regelungen von consentive jedoch ab Bekanntgabe der Änderung angewendet werden.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn consentive nach der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung geschickt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat. consentive behält sich das Recht vor, das Anbot eines Vertragsabschlusses aus technischen, wirtschaftlichen (wie etwa mangelnde Bonität oder Zahlungsverzug des Vertragspartners aus anderen Verträgen mit consentive), rechtlichen (wie etwa mangelnde Geschäftsfähigkeit) oder betrieblichen Gründen (wie etwa Kapazitätsgründen) abzulehnen.
2.2 Die in Prospekten etc. enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in einer Auftragsbestätigung auf sie Bezug genommen wird.
2.3 Die für die jeweiligen Leistungen gültigen Sätze bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages mit dem Vertragspartner. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
2.5 Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit der Überprüfung seiner Bonität durch Anfragen bei behördlich befugten Kreditschutzverbänden, Kreditinstituten und Auskunftdateien und der damit notwendigen Datenübermittlung (wie etwa Namen, Geburtsdatum und Adresse; Pkt. 2.1).
3. Preise und Zahlung
3.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder Bestellformular angeführten Preise. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist consentive berechtigt, die Preise anzupassen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.
3.2 Zahlungen sind mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig. Die Rechnungslegung kann auch elektronisch (per E-Mail) erfolgen.
3.3 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch consentive. Bei Zahlungsverzug ist consentive berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, auch die Kosten des Einschreitens von Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit der an Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten notwendigen Datenübermittlung (wie etwa Namen, Geburtsdatum, Adresse, Mahndaten).
3.4 Außerdem ist consentive bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Weg berechtigt, vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
3.5 Jedenfalls ausgeschlossen ist eine einseitige Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber consentive und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von consentive nicht anerkannter Mängel.
4. Rücktritt
4.1 consentive ist berechtigt, vom Vertrag (auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung) zurückzutreten, wenn
4.1.1 die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;
4.1.2 begründete Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners entstanden sind, und dieser auf Begehren von consentive weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt;
4.1.3 über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
4.1.4 der Vertragspartner sonstige gesetzliche und/oder vertragliche Pflichten, insbesondere solche, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit der von consentive angebotenen Dienste oder dem Schutz Dritter dienen, nicht erfüllt.
4.1.5 der Vertragspartner bei Anbotslegung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.
4.1.6 nach Einholung einer Bonitätsauskunft (Pkt. 2.5) Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners entstehen.
4.2 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von consentive sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte (Teil)leistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Vertragspartner noch nicht übernommen wurde, sowie für von consentive erbrachte Vorbereitungshandlungen. consentive steht stattdessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
4.3 Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von consentive zu verantworten sind, oder tritt consentive berechtigt vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für consentive entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswerts als vereinbart. Das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen.
4.4 Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus welchem Grund auch immer consentive zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. consentive ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners. Aus der Löschung kann der Vertragspartner keinerlei Ansprüche consentive gegenüber ableiten.
5. Haftung
5.1 consentive haftet für Schäden nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner sind ausgeschlossen. consentive haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Handlungen Dritter, höherer Gewalt oder Einwirkungen die durch Vertragspartner verursacht wurden.
6. Datenschutz und Sicherheit
6.1 Die Mitarbeiter von consentive unterliegen der Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustauschs unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
6.2 consentive nutzt die technisch möglichen Maßnahmen von Office 365, um die bei ihr gespeicherten Kundendaten zu schützen. consentive haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden. Die Geltendmachung von Schäden des Vertragspartners oder Dritter gegenüber consentive aus einem derartigen Zusammenhang wird ausgeschlossen.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1 Soweit nicht anders vereinbart gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Gerichtsstand ist Wien.
7.2 Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen sind nur schriftlich gültig.
7.3 consentive ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
7.4 Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.